AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerks - Einzelunternehmen, vertreten durch den
Inhaber Herrn Alin David, Schickinger Straße 22b, 84539 Ampfing, Telefon (+49) 0172 774 8227, info@montage-david.de
(im Folgenden kurz Montageservice David genannt)
und
ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen der Kunden, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Montageleistung bereits begonnen hat oder nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Montage auf spezifische bauliche Gegebenheiten oder individuell angefertigte Produkte zugeschnitten ist.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt Montageservice David, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglich¬keit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Montageservice David zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Montageservice David ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages.
Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden verbindli¬chen Auftragsbestätigung von Montageservice David kommt der Vertrag zwischen der Montageservice David und dem Kunden zu Stande.
1.2. Angebote von Montageservice David gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Ange¬bot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3. Vertragssprache ist deutsch

2. Lieferung
Die Lieferung von Fenstern und Türen erfolgt direkt durch den Hersteller oder den Lieferanten. Die Montage wird nach vorheriger Abstimmung durch Montageservice David durchgeführt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Preise - Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungsbedingungen - Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rech¬nung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30% der Auftragssum¬me als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig.
Montageservice David stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.)
3.3. Ausfallentschädigung - Kann die Montage durch Montageservice David nicht durchgeführt werden, weil die Baustelle nicht vorbereitet ist, vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten wurden oder bauliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist Montageservice David berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 70 % des vereinbarten Montagepreises zu verlangen.
Dies gilt auch, wenn die Absage weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Montagetermin erfolgt. Erfolgt die Absage innerhalb oder in einem Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Montagetermin, werden 85% des vereinbarten bzw. des zu erwartenden Montagetermins in Rechnung gestellt.
Der Anspruch auf Ausfallentschädigung besteht auch dann, wenn die Montage aufgrund einer verspäteten oder fehlerhaften Lieferung der Fenster, Türen, Rollos, Garagentore oder anderer benötigter Materialien durch den Zulieferer nicht durchgeführt werden kann.
Die Ausfallentschädigung bleibt auch dann bestehen, wenn die Absage aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (höhere Gewalt) erfolgt.
Die Geltendmachung der Ausfallentschädigung lässt die Möglichkeit einer kulanten Einigung auf individueller Basis unberührt.
3.4. Reisekosten und Übernachtungspauschalen - Die Anfahrt wird ab einer Entfernung von 30 km vom Firmensitz mit einer Reisekostenpauschale von 0,50 € pro Kilometer berechnet. Die Höhe der Reisekosten richtet sich nach der tatsächlich gefahrenen Strecke laut Navigationssystem (z. B. Google Maps).
Falls die Baustelle mehr als 100 km vom Firmensitz entfernt liegt oder die Anfahrt länger als 1,5 Stunden dauert, werden zusätzlich Übernachtungskosten von bis zu 150 € pro Nacht und Monteur (inklusive Verpflegungspauschale) in Rechnung gestellt.
Die Reisekosten und Übernachtungspauschalen fallen auch dann an, wenn der vereinbarte Montagetermin auf Wunsch des Kunden kurzfristig verschoben wird.
Sollte die Anreise aufgrund von Verzögerungen auf der Baustelle oder fehlender Vorbereitung länger dauern, werden die zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Gewährleistung
4.1. Die Gewährleistung für die gelieferten Fenster und Türen liegt beim jeweiligen Hersteller bzw. Zulieferer. Montageservice David haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Montage der gelieferten Bauteile gemäß den geltenden Handwerksstandards. Nach Abnahme der Montage übernimmt Montageservice David die Haftung für Montagefehler innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren."

5. Haftung
Montageservice David haftet nur für Schäden, die durch fehlerhafte Montage entstehen, nicht jedoch für Schäden an den gelieferten Bauteilen selbst. Die Haftung von Montageservice David ist auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme bzw. auf die zu erwartende handelsübliche Auftragssumme begrenzt.
Die Haftung von Montageservice David ist auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Montageservice David unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden durch fehlerhafte Montageleistungen abdeckt.

IV. Allgemeine Montagebedingungen
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Montage erfolgt nach vorheriger Absprache und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch Montageservice David oder den Zulieferer nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Bei Kündigung durch den Kunden vor Beginn der Montage werden bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Montageservice David kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlan¬gen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Ma¬terialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung der Montage nötig sind. Der Kunde verpflichtet sich, für einen freien Zugang zur Baustelle und die Bereitstellung von Strom und Wasser zu sorgen.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Montageservice David nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5.5. Sollte die Baustelle bei Ankunft nicht vorbereitet sein, ist Montageservice David berechtigt, eine zusätzliche Pauschale für den erneuten Anfahrts- und Montageaufwand zu berechnen.
5.6. Für zusätzliche Wartezeiten, die aufgrund fehlender Vorbereitung oder fehlendem Zugang zur Baustelle entstehen, wird eine Pauschale in Höhe von 50 € pro angefangene Stunde berechnet. Die Pauschale für Wartezeiten ist auf maximal 300 € pro Tag begrenzt.

6. Frist für die Ausführung der Montage
6.1 Die Angaben von Montageservice David über Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Montageservice David nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaf¬fungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benut¬zung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Auch eine teilweise Nutzung der montierten Bauteile gilt als Abnahme der Montageleistung.
7.3 Die Abnahme der Montage erfolgt direkt nach Abschluss der Arbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, sichtbare Mängel sofort zu melden.
7.4. Unwesentliche Mängel, die die Funktion der montierten Bauteile nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Montage Montageservice David unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Montageservice David Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Montageservice David für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach der Abnahme der Montage schriftlich zu melden. Spätere Mängelanzeigen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung erfolgen.
Die Gewährleistungsfrist für Montageleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme. (Regelung nach § 634a BGB)

V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@montage-david.de.
Montageservice David ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Montageservice David und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbrau¬cher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
3. Montageservice David hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Montageservice David vereinbart.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Montageservice David, soweit der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden. Wenn der Kunde nach Vertragsabschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt der Sitz von Montageservice David als Gerichtsstand bestehen. Abweichende Regelungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand bedürfen der Schriftform.